Ergänzend zu unserer allgemeinen Akutsprechstunde bieten wir Ihren Kindern und Ihnen:
Privatleistungen & individuelle Gesundheitsleistungen
Wir möchten Ihnen eine optimale Vorsorge und Behandlung für Ihre Kinder anbieten. Dafür sind auch einige Leistungen sinnvoll, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden, sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL).
Zu diesen Leistungen zählen unter anderem:
Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Wir klären Sie im Vorfeld über die Kosten auf und Sie erhalten eine detaillierte Rechnung. Auf Nachfrage erstatten einige gesetzliche Krankenkassen die Leistungen anteilig.
Bitte haben Sie Verständnis, dass IGeL-Leistungen nicht ohne Vergütung erbracht werden dürfen. Dies wäre ein Verstoß gegen den Paragraphen 12 der Berufsordnung für Ärzte und auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Dies bedeutet unter anderem, dass erstellte Bescheinigungen und Atteste sowie das Ausfüllen und Unterschreiben von Vordrucken (z.B. für Kindergärten und Schulen) in Rechnung gestellt werden müssen.
Preisliste im Downloadbereich >>
Ausstellung von Formularen
Heilmittelverordnungen (Ergotherapie, Logopädie), Wiederholungsrezepte, -überweisungen sowie andere Anforderungen (Atteste für Kuren, Anträge für Rehabilitationsmaßnahmen) bitten wir Sie per Email oder telefonisch unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums Ihres Kindes sowie der benötigten Verordnung, des Medikamentes oder des Überweisungsgrundes bei uns vorzubestellen.
Abholung ist ab dem nächsten Werktag, nach dem uns die Anforderung erreichen konnte, möglich. Eine Ausstellung während der laufenden Sprechstunde ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Das Team der Kinderarztpraxis
Dr. med. Severine Brünler
Fachärztin für Kinder-und Jugendmedizin, Notfallmedizin
Oberfrohnaer Str. 70
09117 Chemnitz
0371 66642850
info@kinderarztpraxis-bruenler.de