IGel
Individuelle Gesundheitsleistungen
IGel Leistungen
Leistungsübersicht
U10/U11/J1
• Vorsorgen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden,
werden durch uns als IGeL Leistung angeboten. Die Kostenübernahme ist mit der
jeweiligen Krankenkasse durch die Eltern zu klären.
• Kosten (nach GOÄ 1228, 3652, 1403, 857, 70, 26)
Impfleistung nach GOÄ-Ziffer
• 1, 7, 252, 375
Ärztl. Bescheinigung/ Schul-/Sportkrankschreibung (bis 5 d) (auch: alle anderen auf rosa Rp.,
Medikamente Kita nicht medizin. notwendig)
• Kosten (nach GOÄ 70) 5€
Ein Urteil des Landgerichts Berlin (AZ 103 O 80/10) hat für alle niedergelassenen Ärzte grundsätzliche Bedeutung und
kann rechtliche Konsequenzen haben. Das Gericht stellte fest: „Ärztinnen und Ärzte dürfen die Sätze nach der GOÄ
(Gebührenordnung für Ärzte) nicht in unlauterer Weise unterschreiten.“ Dies wäre ein Verstoß gegen den Paragrafen
12 der Berufsordnung für Ärzte (BO) und auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), wenn die
Praxen individuelle Gesundheitsleistungen als kostenloses Angebot anbieten. Für den Praxisalltag fallen hierunter
unter anderem die gegenwärtig oft ohne Vergütung ausgestellten Atteste und Bescheinigungen, wie z.B. die
Bescheinigung für Kindergärten und Schulen, die korrekterweise mit der GOÄ-Ziffer 70 liquidiert werden müssen. Dies
gilt auch, wenn lediglich ein entsprechender Vordruck unterschrieben wird. Wird eine Bescheinigung/ Untersuchung/
… nicht korrekt verrechnet – der Betrag sollte auf der Bescheinigung vermerkt sein – kann ein Mitbewerber den
betreffenden Arzt per Anwalt abmahnen lassen. Diese Abmahnung verursacht nicht abwendbare Kosten durch den
Anwalt von rund 150 €. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, die Kosten den Patienten in Rechnung zu stellen.
Terminausfallhonorar bei Vorsorge
• Kosten 50€
Tauglichkeitsuntersuchung KiTa, Hort, Kur
• die Tauglichkeitsuntersuchung beinhaltet eine körperliche Untersuchung sowie die
Einsicht in den Impfpass – bitte bringen sie diesen und das Gelbe Heft zur
Untersuchung mit
• Kosten: 26,80 Euro (nach GOÄ-Ziffern 1,5,70)
Blutentnahme auf Wunsch (z.B. Blutgruppe, Vitamine) + Laborleistung (mit Labor direkt
verrechnet)
• Kosten (nach GOÄ 1, 5, 250) 25€
Sportuntersuchung inkl. Tauglichkeitsuntersuchung (nach GTÜM)
• die normale Sportuntersuchung für Vereine etc. ohne EKG beinhaltet eine
komplette körperliche Untersuchung und Anamnese, Kosten: 25 Euro (nach GOÄ
Ziffern 1,5,70)
• Sportuntersuchung inkl. EKG-Ableitung, Kosten: 40 Euro (nach GOÄ Ziffern
1,5,70,651)
• wir führen keine umfassende Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach den Regularien
der Deutschen Gesellschaft für Tauchmedizin für Kinder und Erwachsene durch,
diese beinhaltet umfassende Anamnese, körperliche Untersuchung,
Lungenfunktionstestung sowie eine Ruhe-EKG-Ableitung.
Befundbericht Integrationsplatz KiTa
• Kosten 25,00 Euro (nach GOÄ 75; zeitlicher Aufwand Faktor 3,3)
JASU
• Kosten 81,60 Euro (nach GOÄ Ziffer 30, Faktor 3,5, erhöhter zeitlicher und
personeller Aufwand)
Reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen …
• Kosten für ca. 20-25 min Beratung: 20,11 Euro (nach GOÄ-Ziffer 2)
• Kosten pro Impfung: 21,44 Euro (nach GOÄ-Ziffer 1, 375)
• die meisten Reiseimpfungen können Sie von Ihrer Krankenkasse erstattet
bekommen, bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
Ausstellung von Duplikaten (Gelbes Heft/ Impfausweis)
• Duplikat Impfausweis 10,00 Euro
• Übersetzung und Ausstellung neuer Impfausweis 30,00 Euro
Gutachten für Gericht/ Versicherungen
• ausführlicher Bericht, Stellungnahme: 17,00 Euro (nach GOÄ Ziffer 75; Faktor 2,24)
Amblyopiescreening (Sehtest) im Rahmen der U6 und U7 oder bedarfsweise später
mit Plusoptix
• Kinder müssen das Sehen ebenso wie das Laufen oder Sprechen erst lernen. Ab
dem 10. Lebensmonat ist der Aufbau der Augen bereits in den Grundzügen
abgeschlossen. Dennoch bleibt das Sehsystem bis zum 10. Lebensjahr für
Störungen anfällig.
Bereits in den ersten Lebensmonaten sollte daher eine
Früherkennungsuntersuchung der Augen durchgeführt werden. Eventuell
notwendige Behandlungen können konsequent weitergeführt werden.
Optimiertes Sehen ist eine wichtige Voraussetzung für die ungestörte Entwicklung
ihres Kindes.
Im Rahmen der Augenvorsorge dient das Amblyopiescreening dazu, frühzeitig
Sehstörungen bei Kindern zu erkennen. Bleiben Sehstörungen in den ersten
Lebensjahren unentdeckt und unbehandelt, können diese zu einer dauerhaften
Schwachsichtigkeit (Amplyopie) führen. Weder durch eine Brille oder andere
Sehhilfen kann diese Sehschwäche dann ausgeglichen, noch wieder rückgängig
gemacht werden.
• Bezahlt meine Krankenkasse das Amblyopiescreening bei meinem Kind?
Die meisten privaten Versicherungen übernehmen die Kosten für das
Amblyopiescreening. Im Rahmen der U6 bis U7 Vorsorgeuntersuchungen bei
Ihrem Kinderarzt übernehmen ebenfalls zahlreiche gesetzliche Krankenkassen die
Kosten für das Amblyopiescreening.
Bitte erkundigen Sie sich zur Sicherheit vorher direkt bei Ihrer Krankenkasse
wegen einer möglichen Übernahme der Kosten. Ohne Kostenübernahme wird
diese Leistung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Rechnung gestellt.
Kosten: 25 Euro (nach GOÄ-Ziffer 1259)
Das Team der Kinderarztpraxis
Dr. med. Severine Brünler
Fachärztin für Kinder-und Jugendmedizin, Notfallmedizin
Oberfrohnaer Str. 70
09117 Chemnitz
0371 66642850
info@kinderarztpraxis-bruenler.de